Das leisten wir für Sie
- Hilfeleistung, Beratung und Vertretung in Steuersachen
- Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchhaltungspflichten
- Aufstellung und steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
Rechnungswesen
a) Buchführung
Hierzu gehören die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes, die Buchführung einschl. des Kontierens der Belege.
b) Erstellung von Abschlüssen
Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtl. (HGB) und den steuerl. Vorschriften aufgestellt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Jahresabschluss gem. den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anzufertigen.
- Einnahmen-Überschussrechnungen
- Eröffnungs-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
- Jahresabschlüsse mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
Ihr Partner in der Lohnbuchführung
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben den steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beiträgen zu gelangen.
Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträge
Wir fertigen Steuererklärungen für alle Steuerarten und übernehmen für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus können Sie uns mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragen.
Zu den einzelnen Leistungen zählen beispielsweise:
a) die regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
die Einkommen-, die Körperschaft-, die Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärungen
b) die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
c) die Steueranmeldungen
die Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, die Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
d) die Antragstellung:
Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, und der Investitionszulage
Vertretung vor den Finanzämtern
a) Antragstellung gegenüber den Finanzämtern
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern.
Anträge werden z.B. in den folgenden Bereichen gestellt:
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Fristverlängerungen
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer
Wir übernehmen die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten im Einspruchverfahren gegenüber dem Finanzamt, bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.
Weitere Leistungen:
- Unternehmensberatung
- Unternehmensnachfolge
- Vermögensberatung
- Nachlassverwaltung